Über das vom 2. Januar bis zum 30. Dezember eines jeden Jahren ohnehin bestehende Abbrennverbot hinaus dürfen am 31.12.2025 und am 01.01.2026 pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 in einem Radius von mindestens 300m um brandgefährdete Objekte (beispielsweise reetgedeckte Gebäude, Gebäude mit Weichdächern, Tankstellen, sonstige explosionsgefährdete Anlagen wie Tanklager, Biogasanlagen, Gebäude und Anlagen, in denen brennbare Ware lagert, Kultur- und Naturdenkmäler, Baumbestand/Wälder, landwirtschaftliche Betriebe und Anlagen mit brennbarem Gut) in den nachfolgend bezeichneten Gebieten nicht abgebrannt werden:
In der Gemeinde Barsbek im Bereich
– des Grundstücks Mühlenkamp 54
– der gesamten Straßen Op‘n Dörp und Neddelsthörn

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