Regelung zu Silvester

In Schleswig-Holstein ist es 2020 untersagt, Feuerwerk auf Straßen und Plätzen zu zünden, auf denen „mit verstärktem Personenaufkommen“ zu rechnen ist. In allen Bundesländern sind größere Silvesterfeiern verboten – sowohl öffentliche als auch private. Erlaubt sind nur Treffen von höchstens fünf Personen aus maximal zwei Haushalten. Kinder unter 14 Jahren zählen dabei nicht mit. (Quelle: ndr.de)

In Barsbek gilt immer ein Raketenverbot auf den Straßenzügen Op’n Dörp, Neddelsthörn und vor dem haus Mühlenkamp 54.


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