Hinweise für die Ein- und Rückreise nach Schleswig-Holstein

Das Land Schleswig-Holstein informiert über Maßnahmen von Reiserückkehrern aus Risikogebieten. Eine Liste dieser Länder ist auf den Seiten des RKI zu finden.

 Generell empfiehlt sich, dass aufgrund der Corona-Pandemie Einreisende aus dem Ausland unabhängig von ihrem Reiseziel das örtliche Gesundheitsamt bei Rückkehr kontaktieren, um abzuklären, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind. 

Wichtig ist, dass Sie noch vor Ihrer Einreise überprüfen, ob Sie zum Zeitpunkt der Einreise aus einem aktuell ausgewiesenen Risikogebiet kommen. Die inländischen Risikogebiete sowie Ausnahmen finden Sie auf der Website des Gesundheitsministeriums (www.schleswig-holstein.de/msgjfs).

 Für Einreisende oder Reiserückkehrende aus Risikogebieten nach Schleswig-Holstein gelten verpflichtend folgende Regelungen: 

  •  Auf direktem Weg nach Hause bzw. in eine andere geeignete Unterkunft begeben. 
  • Das örtliche Gesundheitsamt kontaktieren und über die Reise informieren. 
  •  Bei Symptomen, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hinweisen,  sofort das örtliche Gesundheitsamt informieren. 
  •  Zuhause oder in der geeigneten Unterkunft 14 Tage in Quarantäne bleiben. In dieser Zeit darf kein Besuch von Personen empfangen werden, die nicht dem Hausstand angehören. 
  •  Alternativ zur Quarantäne kann ein Corona-Test gemacht werden. Bei einem aktuellen (nicht älter als 48 Stunden) negativen Testergebnis kann die Quarantäne vorzeitig verlassen werden. Wer bereits einen solchen negativen Test aus dem Ausland mitbringt, für den gelten die vorgenannten Vorgaben nicht. Das Testergebnis muss 14 Tage aufbewahrt und auf Verlangen vorgelegt werden. Bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses gilt die Quarantänepflicht. 

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